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Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln
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Inhaltsverzeichnis
Es wurde für die folgenden Ausführungen aus Vereinfachungsgründen jeweils die männliche Form gewählt. Sie gilt für die weibliche Form entsprechend.
I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung
1. Reihenfolge / Auswechseln von Spielern
5. Doppelstart
7. Boßelkugeln / Beschaffenheit
9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung
11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht
II. Überregionaler Spielbetrieb
12. Überregionaler Spielbetrieb
13. Gruppen- und Mannschaftsstärken
14. Gruppenführer
15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken
16. Startzeiten / Wettkampfbeginn
18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften
19. Teilnahme von Spielgemeinschaften
20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaft im Punkspielbetrieb (Nichterscheinen)
21. Spielbericht
22. Wettkampfwertung
23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde
24. Tabellenwertung
III. FKV - Meisterschaften
25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften
26. FKV - Einzelmeisterschaften
27. Ranglistenwerfen
28. Bahnabnahme
29. Antreten nicht vollständiger Mannschaften (Nichterscheinen bei FKV- Meisterschaften)
30. Siegerehrung
IV. FKV - Organisation, Passstelle / Passpflicht
32. Wettkampfjahr
33. Wettkampfarten
34. Altersklassen
35. Passstelle
36. Anmeldung
37. Spielerwechsel / Spielberechtigung
V. Inkrafttreten / Geltung
Grundsätze:
Wichtig: Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport.
Die Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang.
Die Straßengenehmigungen sind zu beachten!
I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung
1. Reihenfolge / Auswechslung von Spielern
Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetzten Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausgelassene Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.
Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wechselt, bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder Gruppe (Anzahl siehe 2a).
Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.
Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt werden.
Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils einem Wurf (gilt als geworfen) belastet.
Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
2. Wettkampfabbruch
Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine Neuansetzung des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf "fortgeschritten" ist.
3. Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften (SG) von zwei Vereinen oberhalb der Kreisebene sind zugelassen in allen männlichen und weiblichen Jugendklassen sowie den Altersklassen Männer IV - V und Frauen III - IV.
Die SG sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf 1 Wettkampfjahr befristet.
4. Gemischte Gruppen
Männliche / weibliche Mischgruppen sind oberhalb der Kreisebene nicht erlaubt, ausgenommen alle Jugendklassen bei Mannschaftsmeisterschaften.
Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männlich" den männlichen Klassen zugeordnet.
5. Doppelstarts
Doppelstarts oberhalb der Kreisebene sind nicht erlaubt. Ein Einsatz auf Kreisebene ist bei Doppelstarts nicht zu berücksichtigen.
Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche, in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt werden.
6. Wettkampfgerät / Kontrolle
Alle eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV zu entsprechen und sind zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Wettkampfleitung. Eine Maßkontrolle der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem Wettkampf zu.
7. Boßelkugeln / Beschaffenheit
a) Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus Duroplast mit Baum- wollgewebe verstärkt (Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein.
b) Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis Natur - und Butadienkautschuk mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel müssen mit einem "FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz besteht.
c) Eisenkugeln müssen mit „28“ bzw. 280Z gekennzeichnet sein.Gewicht: 800 g ( +/- 6 g)
Die Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch das zuständige Sportgericht geahndet.
8. Sportgeräte / Boßel
Straßenboßeln |
|
Durchmesser |
Durchmesser |
Durchmesser |
Altersgruppe |
Altersklasse |
Kunststoffkugeln |
Gummikugeln |
Eisenkugeln |
weibl. / männl. Jugend |
F |
8,0 cm |
* * * * * * * * * * * |
************ |
weibl. / männl. Jugend |
E |
9,0 cm |
* * * * * * * * * * * |
************ |
weibl. / männl. Jugend |
C / D |
10,0 cm |
9,5 cm |
5,8 cm |
weibl. / männl. Jugend |
A / B |
11,0 cm |
10,5 cm |
5,8 cm |
Frauen |
I - IV |
11,0 cm |
10,5 cm |
5,8 cm |
Männer |
I - III |
12,0 cm |
10,5 cm |
5,8 cm |
Männer |
IV + V |
11,0 cm |
10,5 cm |
5,8 cm |
Die Toleranz für Kunststoff - und Gummikugeln beträgt +/- 2 mm.
|
Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband e.V. zur Verfügung zu stellenden Messlehren.
9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung
a. Jede Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer / seiner Boßel und eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem gegnerischen Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel. Ausgewechselte Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
Bei Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede Gruppe darf jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der Boßel und der Ersatzboßel ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits ausgewechselten Boßel, erlaubt. Weitere Ersatzkugeln hat bei Verlust der Gastgeber zu überlassen.
Verlorene Boßelkugeln sind während eines Wettkampfes nach ca. 15 Minuten zu ersetzen.
b. Es gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel) ist nicht erlaubt.
c. Der gastgebende Verein wirft an.
Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Kugeln die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Der zurückliegende Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer zuerst, ist dessen Wurf ungültig. Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück. Die Werferreihenfolge wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt.
Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden.
Die Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme Peilpunktkurven).
In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten sowie parallel daneben verlaufenden Straßen) muss und in einer engen Kurve sollte innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung zur Boßel dient. Es wird in beide Wurfrichtungen gepeilt (Hin-und Rücktour). Außerdem ist ein Mess-, bzw. Peilbereich (Beginn und Ende) zu markieren. Kleine Punkte/Striche außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie Außenkurve. Liegt der Abwurfpunkt (auch wenn die Boßelkugel unten liegen geblieben ist und nicht gepeilt werden muss) innerhalb dieses Bereiches, (schraffierte Fläche) muss die Boßel auf der sichtbaren Fahrbahn aufgesetzt werden.
Ein Zurücklegen des Abwurfpunktes, um diese Regelung zu umgehen, ist unzulässig. Ein Vorlegen der Kugel durch Peilung ist nicht erlaubt. Wo so etwas auftreten sollte, ist rechtwinklig zur Straße zu messen (Skizze).
Die Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu machen. Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet.
d. Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel - Streckenführung, Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen. Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wieder- anwurfpunkt, die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung) weiter vorn. Sobald die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Die Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit beachten) ausgezeichnet werden.
e. Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen tauschen dann die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe, das Wurfgerät (Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft vollständig die Wendemarkierung überschritten hat. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Bei Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein Streckenmittelpunkt (Wurfgerätewechsel) festgelegt werden. Beidseitiger Kugelwechsel erfolgt, wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat.
f. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Die führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch wenn die zurück liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte.
Es ist danach möglich, dass beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen. Kommt die führende Gruppe als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die zurück liegende Gruppe darf nicht mehr werfen.
Damit keine Fehler beim Aufmaß der Meterdifferenz entstehen, sollte die Wurfbahn am Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In ausreichender Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung Meter für Meter beginnen. Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer Strich und alle 10 Meter jeweils ein Strich und eine Zahl.
Das Ziel muss deutlich markiert sein.
Nach dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am Ziel wieder mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter auszeichnen. Wenn keine Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber bereitzuhalten. Die Messung erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite.
Die Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich und dürfen nicht in gleicher Höhe mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle u. ä. liegen.
10. Gültigkeit der Würfe
Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand des Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf, wenn zum Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß überschritten war.
Ungültige Würfe dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf wird vom nächstfolgenden Werfer an gleicher Position fortgesetzt.
Wurfgeräte, die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von Angehörigen des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke, Wettkampfgeräte etc.) gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung. Werden in Wurfrichtung sich fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen Mannschaft, durch sonstige Vereinsangehörige des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere angehalten oder beeinflusst, kann der Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als geworfen.
Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte Weite. Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder abgeleitet, gilt der Wurf als ausgeführt, erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand gebrachten Fahrzeugen, kann der Wurf wiederholt werden.
Berührt eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt zurück, so hat die zuletzt geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen Abwurfpunkt (Berührungspunkt) aus ab.
11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht
Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern eine gütliche Einigung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der Wettkampf nach Protesteinlegung auf jeden Fall weiterzuführen.
II. Überregionaler Spielbetrieb
12. Überregionaler Spielbetrieb
Der überregionale Spielbetrieb der Landesverbände umfasst die jeweiligen Landes-, Verbands-, Bezirksligen, Bezirksklassen sowie die
Regionalligen und Ostfrieslandligen. Nicht zum überregionalen Spielbetrieb gehört der regionale Kreisspielbetrieb zweier oder mehrerer Kreise.
13. Gruppen- und Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln
- Die Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf 4 Werfer festgelegt.
- Für Männer I – Klassen in den Landes-, Verbands-, Bezirksligen, Bezirksklassen und Regionalligen
ist die Mannschaftsstärke auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen.
Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden. - Für Männer I Ostfrieslandliga, Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke auf 8 Werfer festgesetzt, davon je eine
Holz - und eine Gummigruppe. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden. - Bei Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden, wobei
auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen werden muss
14. Gruppenführer
Gruppenführer ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer der jeweiligen Gruppe.
Eine Ausführung dieser Wettkampfbestimmungen sollte bei den Wettkämpfen verfügbar sein, um einen eventuellen Protest vermeiden zu können
15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken
Die angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich.
Es muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des Gegners abgeworfen werden. Sie kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis des Spielleiters geändert werden.
Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10 - 12 Gruppen-/ Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen). Daher erfolgt die Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und Jugendklassen sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.
Vor dem Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken oder Kurven bzw. die Wenden bekannt zu machen.
Es ist in jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen.
16. Startzeiten/ Wettkampfbeginn
Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein Mitglied der Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird.
Der Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen.
Die Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des Abwurfortes bis zur festgesetzten Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis ist kein triftiger Entschuldigungsgrund.
Die Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die jeweilige Mannschaft erforderlichen Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der erforderlichen Einwechselung sofort einsetzbar sein.
Das Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem Nichtantritt.
Müssen mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine zeitliche Verschiebung des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die Mannschaften müssen in diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in jedem Fall alle zur festgesetzten Abwurfzeit vollzählig anwesend sein.
17. Absagen eines Wettkampfes
Bei Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt. Anschriftenliste verantwortliche Person (1. Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1 Stunde vor Startbeginn dem Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche Person den Wettkampf abzusagen, der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat bis Startbeginn eine Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter setzt den Wettkampf noch für später an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der Hinrunde die Strecke des Gegners als Wettkampfort fest.
Die Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind keine Absagegründe.
Die ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien Spieltag nachzuholen.
Beim Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom Spielleiter angesetzten Blocknachholungen Vorrang vor Einzelnachholungen.
Dem Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von Wettkämpfen zwei Punktwettkämpfe an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies erfordert und es keine andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt.
Ausnahme: Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter der Wettkampf abgesagt werden.
18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften
Nehmen mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am Punktspielbetrieb teil, sind Mannschaften aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft-/en in den höheren Klassen vollzählig angetreten ist / sind.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen aussetzen, um für eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in Folge oder fünf Wettkämpfe insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen hat (sog. Festwerfen).
Als Werfer einer klassenhöheren Mannschaft gilt auch, wer als Werfer der Altersklasse II in der Altersklasse I wirft. Innerhalb der Altersklassen III und IV gibt es „kein“ Festwerfen. Hat ein Verein in den Altersklassen II, III oder IV in einer Staffel mehrere Mannschaften, dann gilt die Regelung wie in den Altersklassen I.
Die Klassenhöhe wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts):
z. B.: Landesliga Alterskl. I > Bezirksliga Alterskl. I > Bezirksklasse Alterskl. I.
Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet.
19. Teilnahme mit Spielgemeinschaften
Die Spielgemeinschaften (SG) sind genehmigungspflichtig.
Die Teilnehmer einer SG behalten ihre volle Vereinszugehörigkeit, Voraussetzung für die Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass Vereine in der Klasse, in der die SG gebildet werden soll, nur über jeweils maximal 4 Werfer verfügen.
Der Antrag auf Zulassung einer SG ist zusammen mit einer Meldeliste, aus der sich zweifelsfrei die jeweilige Vereinszugehörigkeit erkennen läßt, beim zuständigen Kreisverband einzureichen. Gleichzeitig ist der für die SG zuständige Verein (sogenannter "federführende Verein") mitzuteilen. Über die Zulassung der SG entscheidet der Kreisvorstand.
20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb (Nichterscheinen)
Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe belegt werden. Der Betrag ist an den jeweiligen Landesverband zu überweisen. Sollten durch einen triftigen Grund unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen, kann der Wettkampf durch den Spielleiter neu angesetzt werden.
Tritt eine Mannschaft dreimal in der laufenden Saison nicht an, so wird sie aus der Wertung genommen und ist 1. Absteiger.
21. Spielbericht
Die Namen der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht einzutragen. Der Spielbericht muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1. Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) vom gastgebenden Verein an den zuständigen Spielleiter zu senden. Nur dieser Spielbericht ist verbindlich für die Wertung.
Sollten vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht festgestellt werden, hat er das Recht, die Wertung abzuändern.
Gegen die Entscheidung des Spielleiters kann nach Bekanntgabe innerhalb von 3 Werktagen Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden.
22. Wettkampfwertung
Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer Mannschaft einen Vorsprung von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine Niederlage mit 2 Minuspunkten und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das Schoetverhältnis wird ermittelt, indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und Meter addiert werden.
Ein Schoet entspricht: - alle Männerklassen, männl. Jugend A 150 m
- alle Frauenklassen, weibl. Jugend A 100 m
- Jugend B-D100 m
- Jugend E 75 m
- Jugend F 50 m.
Die Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen.
Die Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen zu erfolgen, sobald die Siegerkugel das Ziel erreicht hat.
23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde
Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden.
Telefonisch, oder per Fax, muss der Protest mit der Ergebnismeldung beim Spielleiter vorgebracht werden. Alles Weitere regelt die jeweilige Schiedsgerichtsordnung.
24. Tabellenwertung
Die Wertung in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt:
Maßgebend sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die Schoetdifferenz, danach die Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B. 90:60 besser als 70:40. Darüber hinaus zählt der direkte Vergleich.
III. FKV-Meisterschaften
25. FKV - Mannschaftsmeisterschaften
Zu den Meisterschaften werden die Landesmeister aus den Landesverbänden Oldenburg und Ostfriesland nominiert. Die Wettkämpfe werden als Streckenwerfen in folgenden Klassen durchgeführt:
a) Männer I
Vier Gruppen von je 4 Werfern ( 2 Holz - und 2 Gummigruppen ). Es können 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden. Der Meister wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.
Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.
b) Männer II, III, Frauen I
Zwei Gruppen von je 4 Werfern ( 1 Holz - und 1 Gummigruppe). Der Meister Frauen I wird durch Streckenwerfen ermittelt. Es werden die drei erstplazierten Vereine der Landesligen jeweils nominiert. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.
Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt. Die Ermittlung des Meisters Männer II und Männer III erfolgt durch Streckenwerfen. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
c) Männer IV, Männer V, Frauen II, Frauen III, Frauen IV, weibl. und männl. Jugend F - A
Eine Gruppe von 4 Werfern, wobei 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden können.
Geworfen wird auf der Hintour mit der Gummiboßel und auf der Rücktour mit der Kunststoffboßel.
In der Jugend E und Jugend F wird ausschließlich mit der Kunststoffboßel geworfen. Diese Meister werden durch Streckenwerfen ermittelt. Der Durchführungsmodus wird vorher festgelegt.
Entsprechend der weiteren Platzierung wird bei Verhinderung nachgerückt. Männliche / weibliche Mischgruppen sind für Mannschaftsmeisterschaften in allen Jugendklassen zugelassen.
Anders als im Punktspielbetrieb ist von beiden Mannschaften / Gruppen die Wende - und Zielmarke zu überwerfen. Die überworfenen Meter an der Zielmarke werden nicht in Schoet / Wurf umgerechnet.
26. FKV - Einzelmeisterschaften
Teilnehmer dieser als Streckenwerfen durchgeführten Meisterschaften sind die drei Erstplatzierten (bei Jugend E und Jugend F die sechs Erstplatzierten) aus den Landesverbänden Oldenburg und Ostfriesland. Entsprechend den weiteren Platzierungen wird bei Verhinderung nachgerückt.
Jeder Werfer hat 10 Würfe in eine Richtung auf einer vorgegebenen Strecke zu absolvieren. Es werden die drei Besten ermittelt und ausgezeichnet. Die Meisterschaften finden in allen vom FKV zugelassenen Altersklassen statt; in den Klassen Männer I, Frauen I und männliche / weibliche Jugend A und B zusätzlich Wettbewerbe mit der Eisenkugel.
Für die Eisenkugel - Wettbewerbe ist neben dem Boßelwurf auch der Flüchterschlag zugelassen.
27. Ranglistenwerfen
1. ) Die Ranglistenwerfen werden vom FKV an die Kreisverbände / Vereine zur Austragung übergeben. Termine, Wettkampfstrecken und Disziplinen (Holz/Gummi/Eisen) legt der FKV - Vorstand (Fachwarte) gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss „Boßeln“ in einem Jahresplan fest.
2. ) Der durchführende Kreis / Verein übernimmt die Markierung der Wurfstrecke, regelt die Straßenfreigabe, Parkgelände und die Räumlichkeiten /Lokalität usw.
3. ) Die Leitung der Veranstaltung ist dem Fachwart Boßeln und der Fachwartin Boßeln übertragen.
4. ) Den Anweisungen der Wettkampfleitung ist Folge zu leisten.
5. ) Vorgesehen sind 6-10 Termine in einer Saison (Juli bis Juni), möglichst außerhalb der Sommerferien ggf. in der Sommerzeit auch am Freitagabend. Die Planung wird weitgehend nach der aktuell erforderlichen Notwendigkeit ausgerichtet, d.h. alle Kreise / Vereine können sich bewerben.
6. ) Zugelassen für die Rangliste sind jeweils 30 Werfer in der Frauen- und in der Männerklasse. Startberechtigt sind die Plätze 1 - 9, die sich jeweils von der letzten Rangliste automatisch für die neue Saison qualifizieren. Bei Verzicht wird der jeweils nächstplatzierte Werfer der letzten Rangliste nominiert.
7. ) Die Plätze 10 - 30 werden durch die Goldmedaillen - Gewinner der weiblichen und Männlichen Jugend A der Disziplinen Holz-, Gummi- und Eisenkugel der FKV - Einzelmeisterschaften, sowie der Gold-, Silber- und Bronzemedaillengewinner der Klassen Frauen I und Männer I von den Einzelmeisterschaften der Landesverbände Oldenburg und Ostfriesland besetzt. Für Europameisterschaften werden weitere Startplätze durch gesonderte Qualifikationen mit der Eisenkugel vergeben.
8. ) Verzichtet einer der Medaillengewinner auf einen Start oder ist bereits in der Rangliste vertreten, meldet der entsprechende Landesboßelobmann für die betreffende Disziplin den jeweils nächstplatzierten Werfer an die FKV - Fachwarte.
Ein Nachrücken erfolgt allerdings nur bis maximal 2 Plätze nach dem eigentlich qualifizierten Werfer. Die weitere Auffüllung der Startplätze erfolgt durch Platzierte des jeweiligen Landesverbandes bei der FKV Einzelmeisterschaft in den Klassen der weiblichen und männlichen Jugend in der jeweiligen Disziplin. Mit Beginn der ersten Runde sind keine Änderungen mehr möglich.
9. ) Pro Start sind 10 Wurf auf Strecke gemäß den Wettkampfbestimmungen und der FKV Einzelmeisterschaft zu absolvieren. Beim Eisenkugelwerfen ist zusätzlich der Flüchterschlag erlaubt, ansonsten zählt nur die Boßelausführung.
10. ) Der Start erfolgt möglichst in Dreiergruppen. Die Startreihenfolge ergibt sich aus den jeweils erzielten Ergebnissen des vorherigen Werfens. Die erste Runde wird gelost. Die folgenden Runden werden in umgekehrter Reihenfolge (z.B. 30-20-10, 29-19-9 oder 3029-28, 27-26-25 usw.) geworfen. Fallen Teilnehmer aufgrund von Verletzungen, Krankheit, arbeitsbedingter Abwesenheit oder Urlaub aus, entscheidet die Wettkampfleitung über die Reihenfolge vor Ort.
11. ) Der/die Fachwart/in Boßeln sind über Rücktritt / Nichtantritt unverzüglich zu informieren. Sollte ein Werfer zwei Mal unentschuldigt beim Ranglistenwerfen fehlen, wird er für die laufende Ranglistensaison disqualifiziert!
12. ) Jeder Teilnehmer hat sich am Start zu seiner Meldezeit anzumelden und einen sachkundigen Schiedsrichter (nicht unter 16 Jahren) und einen Betreuer zu benennen. Ohne einen Schiedsrichter und einen Betreuer erfolgt keine Starterlaubnis! Der Schiedsrichter überwacht den Abwurf und trägt die geworfenen Meterzahlen in die Werferkarte ein. Nach Beendigung des Wettkampfes haben die Schiedsrichter und die Werfer das Endresultat per Unterschrift zu bestätigen.
13. ) Überschreitet ein Teilnehmer seine Abwurfmarkierung, ist dieser Wurf ungültig!
14. ) Als Wurfgeräte sind die Kunststoffkugel (12,0 cm für Männer, 11,0 cm für Frauen und Jugendliche), die Vierpunkt - Gummikugel (10,5 cm) und die original irische Eisenkugel („28“) zugelassen. Die Wurfgeräte einschließlich der Ersatzkugeln werden vor dem Start kontrolliert. Die Initialen (FKV 1, 2 oder 3) der Gummikugel müssen gut lesbar sein. Während des Wettkampfes ausgewechselte Wurfgeräte sind dem gegnerischen Schiedsrichter oder der Wettkampfleitung zu übergeben und dürfen nicht wieder eingesetzt werden. Für die Bereitstellung der Wurfgeräte, Boßelsucher und roten Fahnen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
15. ) Wertung:
1. ) Die Wertung erfolgt nach Punktzahlen.
2. ) Die Punktverteilung erfolgt nach den erzielten Tagesergebnissen:
1. Platz / 15 Punkte
2. Platz / 12 Punkte
3. Platz / 10 Punkte
4. Platz / 9 Punkte
5. Platz / 8 Punkte
6. Platz / 7 Punkte
7. Platz / 6 Punkte
8. Platz / 5 Punkte
9. Platz / 4 Punkte
10. Platz / 3 Punkte
11. Platz / 2 Punkte
12. Platz / 1 Punkt
13. bis 39. Platz - 0 Punkte
16. ) Die Meterzahlen werden für die Punktverteilung benötigt und für statistische Zwecke verwendet.
17. ) Als „Boßeler des Jahres“ wird am Ende einer Saison in den Klassen Frauen und Männer der Werfer mit der höchsten Punktzahl geehrt. Bei Gleichstand entscheidet die höhere Gesamtmeterzahl. Bei dortigem Gleichstand werden die Platzierungen herangezogen.
18. ) Der/die Fachwart/in Boßeln führt parallel drei separate Wertungslisten für die Holz-, Gummi- und Eisenkugel, woraus die Werfer für die jeweils anstehenden Wettbewerbe nominiert werden.
19. ) Für Europameisterschaften und andere nationale Treffen mit der Eisenkugel (Ausnahme: persönliche Einladungen) sind die Platzierungen der Eisenkugelwertung maßgebend. Für Deutsche Meisterschaften und sonstige nationale Veranstaltungen sind die Holz- und Gummiwertungen ausschlaggebend.
28. Bahnabnahme
Die Festlegung der Wettkampfstätten erfolgt durch den FKV in Abstimmung mit dem durchführenden Kreisverband und dem jeweiligen Landesverband. Die Abnahme von Wettkampfstätten erfolgt durch Beauftragte des FKV, alsbald nachdem diese von dem durchführenden Kreisverband vorgeschlagen wurden. Eine letzte Abnahme findet nach dem Aufbau der Wettkampfstätten statt. Die Abnahmen sind schriftlich zu bestätigen.
29. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften(Nichterscheinen bei FKV-Veranstaltungen)
Tritt eine für einen offiziell angesetzten Wettkampf, einer Meisterschaft oder einer sonstigen Veranstaltung zur Teilnahme gemeldete Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, wird dem anmeldenden Verein, Kreisverband bzw. Landesverband eine Geldstrafe je Erwachsenen - Mannschaft in Höhe von 100,00 Euro und je Jugendmannschaft in Höhe von 50,00 Euro auferlegt.
Ist der Nichtantritt der Mannschaft auf nicht von dem anmeldenden Verein, Kreisverband bzw. Landesverband oder von dem gemeldeten Werfer zu vertretende Gründe zurückzuführen, kann auf schriftlich zu begründenden Antrag an den FKV - Vorstand dieser über eine Aufhebung oder Herabsetzung der Geldstrafe entscheiden.
Der Antrag ist binnen 2 Wochen nach Wettkampfende zu stellen.
Der FKV sollte die Entscheidung binnen 6 Wochen nach Antragseingang treffen.
30. Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes.
Für die Durchführung ist der FKV verantwortlich. Ort und Ablauf werden zusammen mit dem durchführenden Kreisverband festgelegt. Jede Siegerehrung soll einen dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung angepassten Rahmen erfahren.
Dazu zählen die technische und örtliche Ausstattung (Beschallungsanlage, Siegerpodest etc.). Die Siegerehrung soll möglichst zeitnah nach Abschluss eines Wettkampfabschnittes stattfinden.
Wanderpreise bleiben Eigentum des FKV und sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Folgeveranstaltung beim FKV abzugeben.
31. Siegerauszeichnung
Plaketten, Medaillen, Urkunden, Pokale usw. stellt der FKV zur Verfügung.
Die durchführenden Kreisverbände oder sonstige Dritte können weitere Siegerauszeichnungen / Preise in Abstimmung mit dem FKV ausloben / ausgeben.
IV. FKV - Organisation, Passstelle
32. Wettkampfjahr
Wettkampfjahr: Das Wettkampfjahr beginnt mit dem 01.07. eines jeden Jahres und endet mit dem 30.06. des darauf folgenden Jahres. In diesem Zeitraum sind die jährlichen Meisterschaften abzuwickeln
33. Wettkampfarten
Straßenboßeln wird als Streckenwerfen für Mannschaften und Einzelteilnehmer veranstaltet.
Standwerfen findet vor allem bei Mehrkampfmeisterschaften oder Vereinsfesten Anwendung und kann sowohl auf Straßen als auch auf Wiesen (Sportplätzen) durchgeführt werden.
Das Streckenwerfen gilt für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften (Ligen, Kreise).
Es werden folgende Disziplinen unterschieden:
a) Straßenboßeln mit Kunststoff- (sogen. Holzkugel) und Gummikugel
(1) . Mannschaftswettbewerb
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
(2) . Einzelwettbewerb
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
b) Straßenboßeln mit Eisenkugeln Einzelwettkampf
- als Streckenwerfen
- als Standwerfen
c) Weideboßeln mit Holzkugel
(1) . Mannschaftswettkampf
- als Standwerfen
(2) . Einzelwettkampf
- als Standwerfen
34. Altersklassen
Die Einteilung der Altersklassen erfolgt nach der Jahrgangstabelle ( siehe Anlage ). Die Altersklassen teilen sich auf in:
a) Männer I bis Männer V männliche Jugend F bis A und
b) Frauen I bis Frauen IV weibliche Jugend F bis A
Werfer dürfen in einer höheren ( leistungsstärkeren ) Altersklasse starten, wobei Überregional die Wurfgeräte dieser Klasse benutzt werden müssen und eine Wertung auch nur in dieser Altersklasse erfolgt ( z.B. ist der Einsatz Jugend F in Jugend E bis Frauen / Männer I oder Jugend C in Jugend B bis Frauen / Männer I ebenso erlaubt wie von älteren Werfern in jahrgangsjüngeren Klassen wie z.B.: Frauen IV / Männer V in Frauen III / Männer IV bis Frauen / Männer I und Frauen / Männer III in Frauen / Männer II und Frauen / Männer I usw.).
Auf Kreisebene ist die Einrichtung weiterer Altersklassen zulässig.
35. Passstelle
Der Friesische Klootschießer Verband e.V. führt eine zentrale Passstelle. In der zentralen Passstelle werden sämtliche Spielerpässe registriert
Die Vereine haben die Spielerpässe und Spielberechtigungen bei den Kreispassstellen zu beantragen.
Die Beantragung erfolgt mit dem An- und Abmeldeformular des FKV (siehe Anhang). Dem Antrag ist ein aktuelles Passbild des Werfers beizufügen, sofern es sich um eine Erst- oder Neuausstellung handelt.
Der beantragende Verein und der Werfer stehen für die Richtigkeit der angegebenen Daten. Die Kreispassstellen erstellen die Spielerausweise und erteilen somit die Spielberechtigung. Die Spielerpässe werden den Vereinen zum Verbleib zugeleitet und stehen im Eigentum des FKV.
Die Pässe der Jugendwerfer sind aus rotem Karton, die Spielerpässe der ErwachsenenWerfer aus gelbem Karton. Blankoausweise erhalten die Kreispassstellen über die FKV - Geschäftsstelle.
Die Eintragungen sind deutlich im Spielerausweis vorzunehmen. Die Angaben werden durch Siegel und Unterschrift an den gekennzeichneten Stellen bestätigt. Die Angaben zur Spielberechtigung auf der Rückseite des Ausweises sind ebenfalls durch Stempel der Passstelle zu bestätigen.
Das Passbild ist mit Nieten im Ausweis zu befestigen.
Änderungen in einem Spielerausweis, z.B. Namensänderungen, sind deutlich im Ausweis vorzunehmen und durch Stempel der Kreispassstelle zu bestätigen.
Auf der Rückseite des Spielerausweises können maximal 3 Spielberechtigungen dokumentiert werden, bei erneutem Spielerwechsel ist ein neuer Ausweis zu erstellen.
Der FKV stellt den Kreispassstellen ein Verwaltungsprogramm zur Verfügung. Die Daten sind durch die Kreispassstellen einzugeben und zu verwalten.
Folgende Daten eines Werfers sind ab Inkrafttreten dieser Bestimmungen zu erfassen:
Name; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Passnummer; Verein; Kreisverband; Ausstellungsdatum.
Desweiteren können noch die Passfarbe und der Geburtsname erfasst werden.
Sollte bislang das Ausstellungsdatum eines Spielerausweises in einzelnen Kreisverbänden nicht gespeichert worden sein, ist insoweit eine Nachbearbeitung nicht notwendig. Die Anforderungen an die Datenerfassung beziehen sich auf die Ausweiserstellungen ab dem 01.07.2007.
Jeder Kreispasswart kann nur die Daten des jeweiligen eigenen Kreises einsehen und bearbeiten.
Die Landesverbände können nur die Daten der Kreisverbände des jeweiligen Landesverbands einsehen. Die Bearbeitungskompetenzen und Leserechte werden durch den FKV - Passwart vergeben.
Pässe der Spieler, deren aktive Mitgliedschaft ruht (vereinslose Werfer), verbleiben bei den Kreispassstellen. Diese Werferdaten sind in einer gesonderten Auswertung für alle Kreispasswarte einsehbar.
Die Kreispassstellen übersenden regelmäßig zum Monatsende die Daten online zum FKV - Passwart, in den Monaten Juni - Oktober soll auch eine Datenübersendung zur jeweiligen Monatsmitte erfolgen. In der zentralen Passstelle wird ein Datenabgleich durchgeführt. Bei evt. Doppeleinträgen oder anderen Unregelmäßigkeiten erfolgt eine Abstimmung mit den Kreispasswarten.
Die Kreispassstellen übersenden im Juli eines jeden Jahres eine Liste aller registrierten Spielberechtigungen eines Vereins zur Datenüberprüfung an die jeweiligen Vereine.
Die Vereine sind verpflichtet, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere auf Schreibfehler, Namensänderungen, Tod eines Werfers, Ablauf eines Jugendausweises usw. Ungültige oder mit falschen Daten versehene Ausweise sind an die Kreispassstellen zu übersenden. Evtl. falsche Daten sind im Ausweis und im Verwaltungsprogramm durch die Kreispassstelle zu berichtigen.
36. Anmeldung
Eine Neuanmeldung (Spielberechtigung) ohne bisherigen Spielerpass / Spielberechtigung ist jederzeit möglich.
37. Spielerwechsel / Spielberechtigung
Ein Wechsel der Spielberechtigung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Liegt die Abmeldung zum Ablauf des Wettkampfjahres am 30.06. (Datum des Eingangs) bei dem Vorstand des bisherigen Vereins vor, hat der Werfer einen Anspruch auf einen Wechsel. Der Verein hat eine fristgerechte Abmeldung dem ausscheidenden Werfer schriftlich zu bestätigen und das Abmeldeformular mit dem jeweiligen Spielerpass (keine Aushändigung an den Werfer!) bis zum 15.07. an die zuständige Kreispassstelle zu übergeben. Bei den Kreispassstellen hat die Erfassung der Abmeldung bis zum 30.07. zu erfolgen.
b) Ein Spielerwechsel kann nach dem 30.06. nur noch erfolgen, wenn ein Werfer in der vorherigen Saison nicht am Spielbetrieb teilgenommen hat. Der abgebende Verein muss in diesem Fall eine zutreffende Bescheinigung ausstellen. Jugendliche Werfer erhalten bei einem nachgewiesenen Wohnortwechsel eine sofortige Freigabe ohne Bindung an die vorgenannten Wechselfristen (Ummeldebescheinigung) muss vorliegen). Der Passstelle müssen in diesem Fall die Unterlagen (Ab- und Anmeldung, Spielerpass) zwecks Neueintragung oder Umschreibung innerhalb von 14 Tagen vorgelegt werden. Die Abmeldung (Spielberechtigung für einen Verein) bedarf grundsätzlich der Schriftform (An- und Abmeldeformular des FKV). Die Abmeldebestätigung kann nur durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des abgebenden Vereins erfolgen. Abmeldeformulare sollten die Vereine und Kreispassstellen vorhalten, des Weiteren hält der FKV - Passwart die Formulare vor. Ebenso stehen alle Formulare als Download auf der FKV - Internetseite zur Verfügung. Die Funktion der Kreispassstellen kann durch Landespassstellen in den Landesverbänden wahrgenommen werden, z. Zt. ist dies im KLV Oldenburg so eingerichtet. Die Landesverbände können ergänzende Vorgaben für die Abwicklung und Organisation in einer Landespassstelle festlegen, diese dürfen aber nicht den FKV - Anforderungen und Maßgaben entgegenstehen.
V. Inkrafttreten / Geltung
Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen Straßenboßeln tritt auf Beschluss der Vertreterversammlung des FKV vom 02. März 2018 mit Beginn der Saison 2018/2019 in Kraft. Die Wettkampfbestimmungen gelten für den gesamten Punktspielbetrieb und alle Meisterschaften des FKV, sowie für den definierten überregionalen Spielbetrieb seiner beiden Landesverbände (siehe II. Überregionaler Spielbetrieb). Es ist den Kreisverbänden für den Kreisspielbetrieb oder auch mehreren Kreisverbänden gemeinsam für einen regionalen Kreisspielbetrieb und auch den Landesverbänden für den regionalen Kreisspielbetrieb unter Führung des Landesverbandes überlassen, außer zu Abschnitt: „I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung“, in Anlehnung an diese Bedingungen eigene Richtlinien für einen Spielbetrieb der nicht zum definierten überregionalen Spielbetrieb gehört zu erstellen.