Fach 6b - Wettkampfbestimmungen Klootschießen

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Wettkampfbestimmungen Klootschießen

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1.      Wettkampfarten

Auf Sportplätzen wird Klootschießen als Standwerfen durchgeführt, in Einzel- als auch Mannschaftswettbewerben. Gewertet wird nur die reine Flugweite.

Feldkämpfe werden als Mannschaftswettkämpfe quer über Weiden, Wiesen oder auf einer Feldkampfbahn ausgetragen. Beim Feldkampf wird der gesamte Wurf eines jeden Werfers gewertet, d.h. der Trüll ( das Ausrollen der Kugel ) zählt mit.

FKV- Meisterschaften mit Länderkampfwertung (100 : 100)

Standkampf, geworfen wird auf Anlagen gemäß Anhang II. Jährlich finden Einzelmeisterschaften in den Altersklassen:

weiblich: Jugend E, Jugend D, Jugend C, Jugend B, Jugend A, Juniorinnen, Frauen.

männlich: Jugend E, Jugend D, Jugend C, Jugend B, Jugend A, Junioren, Männer I, Männer II, Männer III und Männer IV.

statt.

Jeder Werfer hat vier Würfe, wovon der jeweilige Höchstwurf gemessen und gewertet wird.

Startberechtigt für die Verbandseinzelmeisterschaften sind von jedem Landesverband in jeder Altersklasse sieben Werfer. Für die Länderkampfwertung werden in jeder Altersklasse die fünf besten Werfer je Landesverband mit ihrem Höchstwurf gewertet.

Feldkämpfe Oldenburg gegen Ostfriesland

Die Wettkampfbedingungen für die Feldkämpfe sind gesondert festgelegt worden (vgl. Fach 6e).

2.      Sportgeräte

Entsprechend der verschiedenen Altersklassen sind die aus Hartholz durchbohrten und mit Blei ausgegossenen Klootkugeln unterschiedlich in Größe und Gewicht:

Klootkugel

Altersgruppe

Gewicht

Durchmesser

Jugend E bis C

250 g

52 mm

Jugend B und A

375 g

55 mm

Frauen und Juniorinnen

375 g

55 mm

Männer I und Junioren

475 g

58 mm

Männer II, III und IV

    375 g

   55 mm

weitere Wettkampfgeräte:

-       Sprungbrett:           siehe   Anhang I

-   Laufmatte: Kokosläufer 25-30 m lang und 0,65 - 0,80 m breit

-       Vorlegematten

3.       Wurfarten

Es werden folgende Wurfarten festgelegt:

a)             männliche Klassen: Flüchterschlag mit oder ohne Brett.

b)             weibliche Klassen: freier Wurfstil

4.       Wettkampfbedingungen für Standkämpfe

a)             Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein Mannschaftsmitglied als Unfallbeteiligte/er aufgehalten wird.

b)             Alle Würfe haben vor der Abwurfmarkierung - gekennzeichnet durch das Sprungbrett oder einer gekreideten Abwurflinie- zu erfolgen. Das Sprungbrett darf nicht versetzt und die Laufmatte nicht verlegt werden, dagegen ist eine Höhenverstellung des Sprungbrettes erlaubt.

c)             Bei Würfen ohne Sprungbrett muss die Kugel die Hand des Werfers verlassen haben, bevor die Abwurfmarkierung mit einem Fuß berührt oder überschritten wird.

Ein Wurf gilt als geworfen wenn die Kugel die Hand in Wurfrichtung verlassen hat und beim ersten Aufprall die Abwurfmarkierung überworfen wurde.

d)          Der Schiedsrichter (auf Höhe der Abwurflinie postiert) hat die Ungültigkeit eines Wurfes mit einer roten Fahne anzuzeigen. Nach einem           ungültigen Wurf ist die Bahn erst freizugeben, wenn die Bahnbesetzung bestätigt, die rote Fahne gesehen zu haben.

e)             Vor Aufnehmen einer geworfenen Kugel ist die Wurfweite ausschließlich durch die Bahnbesetzung zu markieren.

f)              Nachdem alle vier Würfe durchgeführt wurden wird nur der weiteste Wurf gemessen.

g)        Das Aufmass der Würfe erfolgt im rechten Winkel zur Abwurflinie (siehe Anhang II). Es wird die kürzeste Distanz zwischen Abwurflinie und Aufprallpunkt der Kugel gemessen. Das Ergebnis wird auf 5 cm aufgerundet.

h)     Sollten mehrere Werfer das gleiche Ergebnis erzielen, werden die entsprechenden Platzierungen doppelt oder mehrfach vergeben. Die nachfolgenden Platzierungen fallen dem entsprechend aus. Beispiel: 2x Gold und 1x Bronze; 1x Gold, 2xSilber

5.      Höchstweiten

Höchstweiten in allen vom FKV festgelegten Altersklassen werden in vom FKV geführten Bestweitenlisten aufgenommen, wenn der Wurf bei einem nach dem Terminkalender geschützten Wettkampf oder bei einer nationalen oder auch internationalen Meisterschaft erzielt wurde.

Die Höchstweiten müssen durch die Wettkampfleitung bestätigt und schriftlich dokumentiert werden.

6.      Unstimmigkeiten/Schiedsgericht

Es gilt Ziffer 16 der Allgemeinen Wettkampfbedingungen.

7.      Siegerehrung

Es gelten Ziffern 14 und 15 der Allgemeinen Wettkampfbedingungen.

8.      Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung der Wettkampfbedingungen tritt am 02.03.2007 in Kraft.

Anhang I Sprungbrett

Alle Maßangaben in Millimeter! Bei den Maßangaben handelt es sich um ca.- Angaben!