Fach 6c - Wettkampfbestimmungen Friesischer Mehrkampf

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Wettkampfbestimmungen Friesischer Mehrkampf

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Wettkampfbedingungen & Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen

2

1.11

Mehrfachbenutzung von

 

1.1

Ausrichtung / Durchführung

2

 

Wurfgeräten

4

1.2

Mannschaftswertung

2

1.12

Aufmass

5

1.3

Punktwertung

2

1.13

Austragungsort/Wettkampfstätten

5

1.4

Abfolge der Disziplinen

3

1.14

Aufgaben des durchführenden LV 5

1.5

Startfolge der Mannschaften

3

1.15

Meldungen der Kreisverbände

5

1.6

Zeitplan der Wettkämpfe

3

 

 

 

1.7

Wurfgeräte der Altersklassen

4

2 Wettkampfbedingungen der Disziplinen

6

1.8

Höherklassiges Starten

4

2.1

Straßenboßeln

6

1.9

Werfermeldung/Einzelstarts/

 

2.2

Weideboßeln

7

 

Zweitmannschaften

4

2.3

Schleuderballwurf

8

1.10

Aufnahme der Ergebnisse

4

2.4

Klootschießen

9

 


  1. Durchführungsbestimmungen

1.1           Ausrichtung / Durchführung

Der Friesische Klootschießer Verband e.V. führt jährlich im September die Friesischen Mehrkampfmeisterschaften durch. Ausrichter der Meisterschaften ist der FKV, die Durchführung erfolgt jährlich wechselnd durch die Landesverbände.

1.2           Mannschafts- und Einzelwertung

Der Friesische Mehrkampf wird als Einzelwettbewerb und als Wettbewerb der Kreisverbandsmannschaften durchgeführt.

Weibliche und männliche Jugend A / B / C / D und jünger

Frauen und Männer I / II / III und älter

Eine Einzelwertung erfolgt in folgenden Altersklassen (nach Jahrgangswertung des FKV):

Folgende Altersklassen werden jeweils zu 6 Werfer/innen starken Mannschaften zusammengefasst.

1) weibliche Jugend D (3 Werferinnen)+ weibliche Jugend C (3 Werferinnen)
2) weibliche Jugend B (3 Werferinnen)+ weibliche Jugend A (3 Werferinnen)
3) Frauen I (6 Werferinnen)
4) Frauen II (3 Werferinnen)+Frauen III (3 Werferinnen)

Es gibt keine Gesamtwertung über alle Mannschaften eines Kreisverbandes.

1.3           Punktwertung

Die Wurfergebnisse werden wie folgt gewertet *

Straßenboßeln 2,00 Meter = 1,0 Punkte
Weideboßeln/Klootschießen 1,00 Meter = 1,0 Punkte
Schleuderball 0,75 Meter = 1,0 Punkte *

Für die Mannschaftswertung wird (bei vollständiger Mannschaft von 6 Werfern/innen) in jeder Disziplin das Ergebnis des schlechtesten Werfers gestrichen (das gestrichene Ergebnis zählt jedoch für die Einzelwertung des jeweiligen Werfers). Startet eine Mannschaft mit weniger als 6 Werfern/innen so werden alle Ergebnisse gewertet.

Das Ergebnis ist in jeder Disziplin auf zwei Dezimalstellen genau anzugeben und auch in der Summe entsprechend auszuweisen.

Sieger ist diejenige Mannschaft / der Einzelwerfer die/der in der Summe aller 5 Disziplinen die höchste Punktzahl erreicht.1.4           Abfolge der Disziplinen

Der FKV-Mehrkampf beinhaltet folgende Wettkampfarten in nachstehender Reihenfolge

1 Pockholzstraßenboßeln
2 Gummistraßenboßeln
3 Weideboßeln
4 Schleuderballwurf
5 Klootschießen

 

1.5           Startfolge der Mannschaften

Jede Kreismannschaft führt den Wettkampf für sich, ohne gegnerische Mannschaft durch.

Die Startfolge der Mannschaften ergibt sich aus der Vorjahresplatzierung (die Bestplatzierten starten zum Schluss).

1.6           Zeitplan der Wettkämpfe

Die nachstehende zeitliche Abfolge der Altersklassen ist einzuhalten

Tag Zeit Altersklasse
Samstag  Vormittag  weibliche und männliche Jugend C / D
 Nachmittag  Frauen II / III, Männer II / III
Sonntag  Vormittag  weibliche und männliche Jugend A / B
 Nachmittag  Frauen I, Männer I

     Ein zeitlich exakter Plan der Meldezeiten der Mannschaften wird vom FKV an die teilnehmenden KV verschickt.

1.7           Wurfgeräte der Altersklassen

Alterklasse Kloot (g) Schleuderball (g) Weideboßel (D in cm)
Holzboßel (D in cm) Gummiboßel (D in cm)
w. / m. Jgd. C/D 250 800 9,5 10,0 9,5
w. Jgd. A/B, Frauen I 375 1.000  9,5  11,0  10,5
Frauen II / III  250  800  9,5  11,0  10,5
m.Jugend A/B  375  1.000  10,5  11,0  10,5
Männer I  475  1.500  10,5  12,0  10,5
Männer II / III  375  1.000  10,5  12,0  10,5

 

1.8           Höherklassiges Starten

Wie in den allgemeinen Wettkampfbestimmungen des FKV (Ziffer 8) ausgeführt, ist ein höherklassiges Starten in einer leistungsstärkeren Altersklasse zulässig.

So können z. B. in einer A/B-Jugendmannschaft lediglich 3 A-Jugendliche aber bis zu 6 B, C oder D-Jugendliche starten - sie werden jedoch als 3 A- und 3 B-Jugendliche gewertet. Es ist bei der Anmeldung festzulegen wer die A- bzw. B-Jugendplätze belegt.

1.9           Werfermeldung / Einzelstarts / Zweitmannschaften

Startberechtigt sind ausschließlich zur Meldezeit ordnungsgemäß, d. h. unter Vorlage der Spielberechtigung (Werferpass oder Bestätigung des KV) gemeldete Werfer/innen.

Zweitmannschaften eines Kreisverbandes sind nicht startberechtigt.

Nur wenn ein KV keine Mannschaft stellen kann, sind Einzelstarts zulässig.

Fehlen einer Mannschaft zum Meldezeitpunkt Werfer, die noch erwartet werden, so sind diese zur Meldezeit unter Vorlage der Spielberechtigung zu melden und in die Werferkarte einzutragen. Sie können dann zu jeder Zeit in den Wettkampf eingreifen, wobei alle schon absolvierten Disziplinen mit 0 Punkten gewertet werden.

1.10      Aufnahme der Ergebnisse

Die Aufnahme der Ergebnisse erfolgt durch die Bahndienste. Stellt ein Kreisverband alle Bahndienste werden die Mannschaften dieses Kreisverbandes durch einen Schiedsrichter (aus einem anderen Kreisverband) begleitet.

1.11      Mehrfachbenutzung von Wurfgeräten

Auf jeder Bahn sind 6 gleichwertige Wurfgeräte vorhanden (außer Holz- und Gummiboßel). In der Zeit in der ein Werfer seine Versuche absolviert, hat die Mannschaft für den Rücktransport der übrigen 3 Kugeln/Schleuderbälle zu sorgen (sind auf der Boßelbahn große Weiten möglich, so sind vom ausrichtenden Kreisverband Fahrradkuriere einzusetzen). Ein Zurückwerfen von Kugeln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Um Verzögerungen zu unterbinden, ist eine Mehrfachbenutzung desselben Wurfgerätes durch einen Werfer unzulässig.

1.12      Aufmass

Beim Straßenboßeln wird auf volle Meter, in den Felddisziplinen auf volle 5 cm aufgerundet (es gilt die Mitte der Aufschlagstelle/Boßelkugel).

Straßenboßel und Weideboßel sind vor dem nächsten Wurf aus der Bahn zu nehmen. Während beim Straßenboßeln nach jedem Wurf das Aufmaß erfolgt, sind beim Weideboßeln die entsprechenden Stellen mit „Stickern“ zu kennzeichnen und nach Durchführung der 3 Versuche auszumessen.

1.13      Austragungsort / Wettkampfstätten

Der ausrichtende Landesverband hat den Austragungsort und die Wettkampfstätten bis zum 15. Februar des Jahres dem FKV schriftlich mitzuteilen.

1.14      Aufgaben des durchführenden Landesverband

Der durchführende Landesverband hat folgende Bahnen herzurichten.

a) 2 Bahnen für das Pockholzboßeln
b) 2 Bahnen für das Gummiboßeln
c) 2 Bahnen für das Weideboßeln
d) 2 Bahnen für den Schleuderballwurf
e) 2 Bahnen für das Klootschießen mit jeweils einem Sprungbrett

Jede Bahn (insgesamt 10) ist vom gastgebenden Landesverband mit mindestens 4 volljährigen, regelkundigen Schiedsrichtern zu besetzen. Die Einweisung dieser Bahnbesetzungen erfolgt durch den gastgebenden Landesverband.

1.15      Meldungen der Kreisverbände

Die KV werden im Vorfeld vom FKV angeschrieben und haben innerhalb einer Frist dem FKV die teilnehmenden Mannschaften zu melden.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Wettkampfbedingungen des Friesischen Klootschießer Verband e.V.

2. Wettkampfbedingungen der 5 Disziplinen

2.1    Straßenboßeln

Boßelbahnen

Die Boßelbahnen sollten nach Möglichkeit den unterschiedlichen Wurftechniken Rechnung tragen, d. h. einmal Links- und einmal Rechtsgefälle oder eine „runde“ Straßenoberfläche haben.

Die Bahnen sollten keine Kurven, extreme Rillen oder Kanten einschließen. Sie müssen ausreichend - in Abständen von 1 m - gekennzeichnet werden.

Aufgaben der Bahnbesetzung :

Die Bahnbesetzung hat die verwendeten Holz- und Gummikugeln zu kontrollieren. Am Abwurfpunkt ist durch einen mit roter und weißer Fahne ausgestatteten Schiedsrichter die Gültigkeit/Ungültigkeit des Wurfes deutlich sichtbar anzuzeigen. Nach einem ungültigen Wurf ist die Bahn erst freizugeben, wenn der Schreiber bestätigt, die rote Fahne gesehen zu haben.

Vor Aufnehmen einer geworfenen Kugel ist die Wurfweite ausschließlich durch die Bahnbesetzung zu ermitteln und dem Schreiber mitzuteilen. Gemessen wird in vollen Metern nach oben gerundet.

Rücktransport der Boßel:

Das Zurückwerfen der Boßelkugeln ist nicht erlaubt. Die Mannschaft hat für den Rücktransport der Boßelkugeln zu sorgen. Sind große Wurfweiten möglich, so sind vom ausrichtenden KV „Fahrradkuriere“ einzusetzen.

Boßelkugeln:

6 Holz- und Gummikugeln sind von jeder teilnehmenden Mannschaft selbst mitzubringen. Zugelassen sind ausschließlich schwarze Kunststoff- und Gummikugeln mit einem Durchmesser innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzgrenzen. Die Gummiboßel müssen mit einem „FKV 4-Punkt-Emblem“ versehen sein, für das Markenschutz besteht. Die Embleme müssen gut lesbar sein.

2.2    Weideboßeln

Wurfbahn :

Die Wurfbahn ist bei 40 Meter auf eine Breite von 12 Metern durch Fahnen markiert. Die Boßelkugel muss bis dahin innerhalb der Bahn geworfen werden. Die Bahn ist ausreichend zu kennzeichnen und gemäß der Skizze aufzubauen. Für ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Zuschauern ist zu sorgen.

Aufgaben der Bahnbesetzung :

Am Abwurfpunkt ist durch einen mit roter und weißer Fahne ausgestatteten Schiedsrichter die Gültigkeit/Ungültigkeit des Wurfes deutlich sichtbar anzuzeigen. Nach einem ungültigen Wurf ist die Bahn erst freizugeben, wenn Schreiber und Bahnbesetzung bestätigen, die rote Fahne gesehen zu haben.

Vor Aufnehmen einer geworfenen Kugel ist die Wurfweite ausschließlich durch die Bahnbesetzung zu ermitteln und dem Schreiber mitzuteilen. Gemessen wird in vollen 5 cm nach oben gerundet. Beim Aufmass ist der Zirkelschlag nicht zulässig. Alle Würfe, die die begrenzte Wurfbahn seitlich verlassen sind ungültig und werden nicht gewertet. Alle Würfe innerhalb der Bahnbegrenzung, auch Würfe unter 40 Meter, werden gewertet.

Rücktransport der Boßel:

Das Zurückwerfen der Boßelkugeln ist nicht erlaubt. Jede Bahn ist mit 6 gleichwertigen Weideboßeln ausgestattet. Die Mannschaft hat für den Rücktransport der Boßelkugeln zu sorgen.

Boßelkugeln:

Als Weideboßel sind ausschließlich Holzkugeln zu verwenden.

 


  2.3     Schleuderballwurf

Wurfbahn :

Der Wurfraum ist ein nach hinten offenes Quadrat mit einer Kantenlänge von 4 m. Seitlich und nach vorne ist dieses Quadrat durch befestigte Kanthölzer zu markieren (siehe Skizze). Als Anhaltspunkt für das Maßband ist der Schnittpunkt der Schenkel im Wurfraum gekennzeichnet.

Die Kanthölzer dürfen beim Abwurf von innen berührt aber nicht von oben betreten oder überschritten werden. Der Wurfraum darf nur nach hinten heraus verlassen werden.

Der Wurfsektor (mit einem Öffnungswinkel von 60°) ist durch Bänder und mit für den Werfer deutlich sichtbaren Markierungen zu kennzeichnen.

Hinter dem Abwurfraum gibt es keine Bahnbegrenzung. Ein schräges Hereinlaufen in den Abwurfraum (ohne die seitlichen Markierungen zu überqueren) ist erlaubt. Der Anlaufbereich sollte eine Länge von mindestens 20 m haben.

Für ausreichenden Sicherheitsabstand zu den Zuschauern ist zu sorgen.

Aufgaben der Bahnbesetzung :

Am Abwurfpunkt ist durch einen mit roter und weißer Fahne ausgestatteten Schiedsrichter die Gültigkeit/Ungültigkeit des Wurfes deutlich sichtbar anzuzeigen. Nach einem ungültigen Wurf ist die Bahn erst freizugeben, wenn Schreiber und Bahnbesetzung bestätigen, die rote Fahne gesehen zu haben.

Gemessen wird die Wurfweite vom Mittelpunkt des Auflagers in vollen 5 cm nach oben gerundet. Das Bandmaß ist hierbei mit der Markierung „0 Meter“ am Aufschlagpunkt des Schleuderballes anzulegen. Der zweite Anhaltepunkt ist der Schnittpunkt der Schenkel im Wurfraum (siehe Skizze). Die Wurfweite ist am Innenrand des Abwurfbalkens abzulesen.

Rücktransport der Schleuderbälle :Das Zurückwerfen der Schleuderbälle ist nicht erlaubt. Jede Bahn ist mit 6 gleichwertigen Schleuderbällen ausgestattet. Die Mannschaft hat für den Rücktransport der Bälle zu sorgen.

Wurfart :

Als Wurfart ist für alle männlichen Klassen ausschließlich der friesische Wurfstil zulässig. Für alle weiblichen Klassen ist die Wurfart freigestellt.

2.5 Klootschießen

Wurfbahn :

Neben der Anlaufmatte und dem Klootschießerbrett sind genügender Raum und geeignete Bodenverhältnisse für Werfer vorzusehen, die das Brett nicht benutzen. Hier ist parallel zur Vorderkante des Brettes eine Abwurfmarkierung zu ziehen.

Ist die Anlaufbahn uneben, so sollte unter der Anlaufmatte mit Kies, Sand oder Recycling­Schotter geebnet werden. Bei weichem Untergrund kann ein Einsinken der Brettstützen durch das Einlassen eines Balkens in den Boden verhindert werden.

Bei feuchtem Wetter und entsprechend rutschigem Sprungbrett ist die Laufmatte rutschfest am Brett zu befestigen.

Eine Bahnbegrenzung gibt es nicht. Für ausreichenden Abstand zu den Zuschauern ist zu sorgen.

Die Einschränkung auf lediglich 3 erlaubte Probeläufe entfällt!

Ein Verrücken der Sprungbretter oder ein Verlegen der Laufmatte ist nicht erlaubt. Das Sprungbrett darf lediglich in der Höhe verstellt werden. Die hinter dem Brett befindliche Sprungmatte darf individuell verschoben werden.

Wurfart :

Als Wurfart ist für alle männlichen Klassen ausschließlich der friesische Flüchterwurf (mit oder ohne Benutzung des Sprungbretts) zulässig.

Für alle weiblichen Klassen ist die Wurfart freigestellt.

Aufgaben der Bahnbesetzung :

Wird ohne Sprungbrett geworfen, so hat ein mit roter und weißer Fahne ausgestatteter Schiedsrichter die Gültigkeit/Ungültigkeit des Wurfes deutlich sichtbar anzuzeigen. Nach einem ungültigen Wurf ist die Bahn erst freizugeben, wenn Schreiber und Bahnbesetzung bestätigen, die rote Fahne gesehen zu haben.

Vor Aufnehmen einer geworfenen Kugel ist die Wurfweite ausschließlich durch die Bahnbesetzung zu ermitteln. Gemessen wird in vollen 5 cm nach oben gerundet.

Die Wurfbahn ist durch Markierungsbänder im Abstand von 10 m zu kennzeichnen. Das Aufmass erfolgt mittels Meßlatte oder Maßband. Beim Aufmass ist der Zirkelschlag nicht zulässig.

Rücktransport der Kloote:

Das Zurückwerfen der Klootkugeln ist nicht erlaubt. Jede Bahn ist mit 6 gleichwertigen Klootkugeln ausgestattet. Die Mannschaft hat für den Rücktransport der Kugeln zu sorgen.