Fach 6d - Wettkampfbestimmungen Hollandkugel

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 Wettkampfbestimmungen Klootschießen

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1.  Wettkampfarten

Hollandkugelwerfen wird als Einzelwettbewerb durchgeführt. Die gesamte Weite eines Wurfes wird gewertet, d.h. der Trüll (das Ausrollen der Kugel) zählt mit. Bei Meisterschaften wird ein Streckenwerfen durchgeführt. Bei Auswahl- oder Qualifikationswerfen auf einem Sportplatz kann das Hollandkugelwerfen auch als Standwerfen durchgeführt werden.

FKV - Hollandkugeleinzelmeisterschaften

Jährlich finden Einzelmeisterschaften in den Altersklassen:

Weiblich: Jugend A, Jugend B, Jugend C und Frauen

Männlich: Jugend A, Jugend B, Jugend C und Männer

statt.

Startberechtigt für die Verbandseinzelmeisterschaften sind von jedem Landesverband in jeder Altersklasse sieben Werfer. Für die Länderkampfwertung werden in jeder   Altersklasse die fünf besten Werfer je Landesverband mit ihrem Gesamtergebnis gewertet.

2.       Sportgerät:

Die Hollandkugel ist aus Massivholz und hat 3 Bohrungen die mit Blei gefüllt sind. Die Kugeln haben einen Durchmesser von 65 mm und ein Gewicht von 300g. Abweichungen von plus/minus 1 mm und 5 g. sind zulässig.

Bei FKV Meisterschaften und bei Qualifikation- oder Ausscheidungswerfen auf FKV Ebene werden die Kugeln durch den FKV zur Verfügung gestellt. Eigene Kugeln dürfen nicht eingesetzt werden.

Bei FKV Hollandkugeleinzelmeisterschaften haben die Teilnehmer einen Messstab (Zollstock) in der Länge von 2 Metern mitzubringen.

3. Wurfart:

Die Wurfart ist sowohl in den weiblichen Klassen wie auch den männlichen Klassen freigestellt.

 

4. Wettkampfbedingungen für FKV Hollandkugelmeisterschaften:

 

a)  Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf der Werfer als Unfallbeteiligte/er aufgehalten wird.

b)   Die Hollandkugeleinzelmeisterschaften werden als Streckenwerfen durchgeführt. Alle Teilnehmer haben 10 Würfe, oder eine vorgegebene Strecke zu absolvieren. FKV - Einzelmeister in seiner Altersklasse ist der Starter mit der größten Weite nach 10 Würfen, bei vorgegebener Strecke der Starter mit der geringsten Wurfzahl und den meisten überworfenen Metern. Das Aufmaß des letzten Wurfes erfolgt auf 5 cm nach oben gerundet.

c)  Sollten mehrere Werfer das gleiche Ergebnis erzielen, werden die entsprechenden Platzierungen doppelt oder mehrfach vergeben. Die nachfolgenden Platzierungen fallen entsprechend aus. Beispiel: 2x Gold und 1x Bronze; 1x Gold, 2xSilber

d)  Jeder Werfer hat bei den Einzelmeisterschaften einen Schiedsrichter und einen zusätzlichen Bahnweiser/Betreuer zu benennen, der Schiedsrichter kann auch als Stockleger eingesetzt werden. Jeder Werfer hat einen Zollstock (2 Meter) mitzubringen, dieser wird als Messstab eingesetzt.

e)    Es wird eine Bahnbegrenzung, falls es die örtlichen Gegebenheiten erfordern, festgelegt. Der Anlauf und Abwurf muss auf der Wettkampfbahn erfolgen. Eine Verlegung des Abwurfpunktes ist bis zu 6 Meter nach links oder rechts vom Endpunkt des vorangegangenen Wurfes erlaubt. Der Abwurfpunkt darf, wenn die Kugel die Bahn verlassen hat, an den Seitenrand der Wurfstrecke gelegt werden. Vom Seitenrand darf der Abwurfpunkt dann noch bis zu 6 Meter in die Bahn verlegt werden. Ein angrenzender Weg oder eine Straße neben der Wurfbahn gehören nicht zur Wurfbahn. Als Endpunkt eines Wurfes gilt dann der erste Berührungspunkt des Weges oder der Straße.

f)  Wird eine Kugel von einem eigenen Betreuer, bzw. von einem Angehörigen des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet, (auch Kleidungsstücke, Wettkampfgeräte etc.) gilt der Wurf als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung. Werden in Wurfrichtung sich fortbewegende Kugeln durch Schiedsrichter, Zuschauer, durch sonstige Vereinsangehörige des Gegners, durch andere Dritte oder durch Tiere angehalten oder beeinflusst, kann der Wurf wiederholt werden. Treffen Kugeln auf ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als geworfen. Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte Weite.

g)  Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand des Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf, wenn zum Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß überschritten war. Ungültige Würfe dürfen nicht wiederholt werden, der Wettkampf wird mit dem nächsten Wurf an gleicher Stelle fortgesetzt.

5. Unstimmigkeiten/Schiedsgericht

Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, eine gütliche Einigung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dies nicht möglich, ist der Wettkampf nach Protesteinlegung auf jeden Fall weiterzuführen. Die Protesteinlegung hat unverzüglich schriftlich oder mündlich gegenüber dem Schiedsrichter, einem Mitglied der Wettkampfleitung oder gegenüber einem Mitglied des FKV - Vorstandes zu erfolgen. Der Protest ist unverzüglich an die Wettkampfleitung weiterzuleiten. Ein Protest kann nach dem Wettkampf, bezogen auf das Wettkampfende des jeweiligen Einzelwettkampfs, nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 30 Minuten eingelegt werden. Im Übrigen gilt Ziffer 16 der Allgemeinen Wettkampfbedingungen.

6. Siegerehrung

Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfes, im Übrigen gelten die Ziffern 14 und 15 der Allgemeinen Wettkampfbedingungen.

7. Inkrafttreten / Geltung

Diese Neufassung der Wettkampfbestimmungen Hollandkugelwerfen treten am 05.03.2010 in Kraft.